Einbürgerung

Lernthema

Berufsfreiheit und Eigentum

Das Grundgesetz schützt die wirtschaftliche Freiheit: Jeder darf seinen Beruf frei wählen, und das Eigentum ist geschützt. Beides ist Testwissen.

Wichtige Fakten zum Merken

  • Die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) erlaubt die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung.
  • Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
  • Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
  • Das Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt.
  • Eigentum verpflichtet zugleich; sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.

Wirtschaftliche Freiheit und sozialer Ausgleich gehören in Deutschland zusammen (soziale Marktwirtschaft).

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