Lernthema
Grundgesetz und Grundrechte
Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Seine Grundrechte schützen die Freiheit aller Menschen gegenüber dem Staat und werden im Einbürgerungstest häufig abgefragt.
Wichtige Fakten zum Merken
- ◆ Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz; es trat 1949 in Kraft.
- ◆ „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
- ◆ Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit (Artikel 5): Jeder darf seine Meinung frei äußern und die Regierung kritisieren.
- ◆ Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4): Jeder darf seine Religion frei wählen oder keiner Religion angehören.
- ◆ Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3): Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden.
- ◆ Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a).
Bestimmte Grundsätze -- die Menschenwürde und das Demokratieprinzip -- sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel dauerhaft geschützt und dürfen nicht geändert werden.