Einbürgerung

Lernthema

Grundgesetz und Grundrechte

Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Seine Grundrechte schützen die Freiheit aller Menschen gegenüber dem Staat und werden im Einbürgerungstest häufig abgefragt.

Wichtige Fakten zum Merken

  • Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz; es trat 1949 in Kraft.
  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
  • Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit (Artikel 5): Jeder darf seine Meinung frei äußern und die Regierung kritisieren.
  • Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4): Jeder darf seine Religion frei wählen oder keiner Religion angehören.
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3): Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden.
  • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a).

Bestimmte Grundsätze -- die Menschenwürde und das Demokratieprinzip -- sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel dauerhaft geschützt und dürfen nicht geändert werden.

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