Einbürgerung

Lernthema

Gewaltenteilung in Deutschland

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und ist auf drei Gewalten verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Aufteilung wird im Test regelmäßig gefragt.

Wichtige Fakten zum Merken

  • Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte).
  • Der Bundestag ist das Parlament; er beschließt die Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.
  • Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin leitet die Regierung (Exekutive).
  • Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und wird von der Bundesversammlung gewählt.
  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
  • Deutschland hat 16 Bundesländer mit eigenen Regierungen und Parlamenten (Föderalismus).

Die Gewaltenteilung verhindert, dass eine einzige Stelle zu viel Macht erhält -- ein Kernmerkmal des demokratischen Rechtsstaats.

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