Einbürgerung

Lernthema

Meinungs- und Pressefreiheit

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte und kommt im Test in vielen Varianten vor. Artikel 5 schützt Meinung, Presse und Information.

Wichtige Fakten zum Merken

  • In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
  • Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit stehen in Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • Eine Zensur findet nicht statt.
  • Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.
  • Freie und unabhängige Medien sind ein Merkmal der Demokratie.

Wer beleidigt, verleumdet oder zu Straftaten aufruft, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

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