Lernthema
Sozialstaat und Sozialversicherung
Deutschland ist ein Sozialstaat. Wie der Staat die Menschen bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit absichert, ist ein häufiges Testthema.
Wichtige Fakten zum Merken
- ◆ Deutschland ist im Grundgesetz als Sozialstaat festgelegt.
- ◆ Es gibt fünf Sozialversicherungen: Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
- ◆ Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein.
- ◆ Wer in Not gerät, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung.
- ◆ Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.
Der Sozialstaat beruht auf Solidarität: Viele zahlen ein, damit denen geholfen werden kann, die Unterstützung brauchen.