Einbürgerung

Lernthema

Sozialstaat und Sozialversicherung

Deutschland ist ein Sozialstaat. Wie der Staat die Menschen bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit absichert, ist ein häufiges Testthema.

Wichtige Fakten zum Merken

  • Deutschland ist im Grundgesetz als Sozialstaat festgelegt.
  • Es gibt fünf Sozialversicherungen: Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam Beiträge ein.
  • Wer in Not gerät, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung.
  • Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.

Der Sozialstaat beruht auf Solidarität: Viele zahlen ein, damit denen geholfen werden kann, die Unterstützung brauchen.

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