Spickzettel
Politik in der Demokratie
Grundgesetz und Grundrechte, Gewaltenteilung, Wahlen und Parteien, Bundestag und Bundespräsident -- das politische System, das jeder kennen muss.
Die Fakten zum Merken, an einem Ort. Übe sie mit Modelltests und gezielter Wiederholung im Einbürgerungstest.
Download on theApp StoreGrundgesetz und Grundrechte
- ◆ Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz; es trat 1949 in Kraft.
- ◆ „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
- ◆ Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit (Artikel 5): Jeder darf seine Meinung frei äußern und die Regierung kritisieren.
- ◆ Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4): Jeder darf seine Religion frei wählen oder keiner Religion angehören.
- ◆ Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3): Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden.
- ◆ Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a).
Gewaltenteilung in Deutschland
- ◆ Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte).
- ◆ Der Bundestag ist das Parlament; er beschließt die Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.
- ◆ Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin leitet die Regierung (Exekutive).
- ◆ Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und wird von der Bundesversammlung gewählt.
- ◆ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
- ◆ Deutschland hat 16 Bundesländer mit eigenen Regierungen und Parlamenten (Föderalismus).
Wahlen und Parteien in Deutschland
- ◆ Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
- ◆ Das Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.
- ◆ Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
- ◆ Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen.
- ◆ Die Opposition kontrolliert die Regierung im Parlament; mehrere Parteien können als Koalition regieren.
- ◆ EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Bundestag und Bundesrat
- ◆ Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament und beschließt die Gesetze.
- ◆ Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene.
- ◆ Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen, nicht direkt gewählte Abgeordnete.
- ◆ Viele Gesetze brauchen die Zustimmung des Bundesrats.
- ◆ Der Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.
Bundeskanzler und Bundespräsident
- ◆ Der Bundeskanzler leitet die Regierung und bestimmt die Richtlinien der Politik.
- ◆ Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
- ◆ Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
- ◆ Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
- ◆ Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik (1949).
Föderalismus: der deutsche Bundesstaat
- ◆ Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit eigenen Regierungen und Parlamenten.
- ◆ Der Föderalismus verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern.
- ◆ Bildung, Polizei und Kultur sind überwiegend Sache der Länder.
- ◆ Außenpolitik und Verteidigung sind Sache des Bundes.
- ◆ Drei der Länder sind Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.
Meinungs- und Pressefreiheit
- ◆ In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
- ◆ Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit stehen in Artikel 5 des Grundgesetzes.
- ◆ Eine Zensur findet nicht statt.
- ◆ Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.
- ◆ Freie und unabhängige Medien sind ein Merkmal der Demokratie.
Rechtsstaat und unabhängige Justiz
- ◆ Im Rechtsstaat sind alle an die Gesetze gebunden -- auch der Staat selbst.
- ◆ Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
- ◆ Jeder kann sich vor Gericht gegen den Staat wehren.
- ◆ Niemand darf für dieselbe Tat zweimal bestraft werden.
- ◆ Die Gewaltenteilung trennt Gesetzgebung, Regierung und Gerichte.
Freiheitliche demokratische Grundordnung
- ◆ Die Menschenwürde und das Demokratieprinzip dürfen nie geändert werden.
- ◆ Auch der Föderalismus (16 Länder) ist dauerhaft geschützt.
- ◆ Diesen Schutz nennt man Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG).
- ◆ Verfassungsfeindliche Parteien kann nur das Bundesverfassungsgericht verbieten.
- ◆ Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Voraussetzung der Einbürgerung.
Erststimme und Zweitstimme erklärt
- ◆ Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
- ◆ Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
- ◆ Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der Parteien im Bundestag.
- ◆ Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen.
- ◆ Das aktive Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- ◆ Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) erlaubt friedliche Versammlungen und Demonstrationen.
- ◆ Eine Demonstration unter freiem Himmel muss in der Regel vorher angemeldet werden.
- ◆ Versammlungen müssen friedlich und ohne Waffen sein.
- ◆ Die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) erlaubt es, Vereine und Gesellschaften zu gründen.
- ◆ Auch das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist geschützt.
Berufsfreiheit und Eigentum
- ◆ Die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) erlaubt die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung.
- ◆ Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
- ◆ Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
- ◆ Das Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt.
- ◆ Eigentum verpflichtet zugleich; sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.
Parteien und Opposition
- ◆ In Deutschland gibt es viele Parteien (Mehrparteiensystem).
- ◆ Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
- ◆ Mehrere Parteien können gemeinsam als Koalition regieren.
- ◆ Die Opposition sind die Parteien, die nicht regieren.
- ◆ Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.
Volkssouveränität: alle Macht vom Volk
- ◆ „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.
- ◆ Das Volk übt die Staatsgewalt vor allem durch Wahlen aus.
- ◆ Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- ◆ Die gewählten Abgeordneten vertreten das Volk im Parlament.
- ◆ Gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, gibt es ein Widerstandsrecht.
Bundesverfassungsgericht und Grundrechtsschutz
- ◆ Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.
- ◆ Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
- ◆ Es gehört zur Judikative und ist unabhängig.
- ◆ Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden.
- ◆ Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten.
Kommunalpolitik und Mitbestimmung
- ◆ Gemeinden, Städte und Kreise regeln viele Aufgaben selbst (kommunale Selbstverwaltung).
- ◆ Die Bürger wählen den Gemeinde- oder Stadtrat und oft den Bürgermeister.
- ◆ EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
- ◆ An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsbürger teilnehmen.
- ◆ Bürger können sich auch in Vereinen und Bürgerinitiativen engagieren.