Einbürgerung

Spickzettel

Politik in der Demokratie

Grundgesetz und Grundrechte, Gewaltenteilung, Wahlen und Parteien, Bundestag und Bundespräsident -- das politische System, das jeder kennen muss.

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Grundgesetz und Grundrechte

  • ◆ Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz; es trat 1949 in Kraft.
  • ◆ „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
  • ◆ Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit (Artikel 5): Jeder darf seine Meinung frei äußern und die Regierung kritisieren.
  • ◆ Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4): Jeder darf seine Religion frei wählen oder keiner Religion angehören.
  • ◆ Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3): Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden.
  • ◆ Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a).

Gewaltenteilung in Deutschland

  • ◆ Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte).
  • ◆ Der Bundestag ist das Parlament; er beschließt die Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.
  • ◆ Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin leitet die Regierung (Exekutive).
  • ◆ Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und wird von der Bundesversammlung gewählt.
  • ◆ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
  • ◆ Deutschland hat 16 Bundesländer mit eigenen Regierungen und Parlamenten (Föderalismus).

Wahlen und Parteien in Deutschland

  • ◆ Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
  • ◆ Das Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.
  • ◆ Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
  • ◆ Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen.
  • ◆ Die Opposition kontrolliert die Regierung im Parlament; mehrere Parteien können als Koalition regieren.
  • ◆ EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Bundestag und Bundesrat

  • ◆ Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament und beschließt die Gesetze.
  • ◆ Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene.
  • ◆ Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen, nicht direkt gewählte Abgeordnete.
  • ◆ Viele Gesetze brauchen die Zustimmung des Bundesrats.
  • ◆ Der Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.

Bundeskanzler und Bundespräsident

  • ◆ Der Bundeskanzler leitet die Regierung und bestimmt die Richtlinien der Politik.
  • ◆ Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
  • ◆ Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
  • ◆ Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
  • ◆ Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik (1949).

Föderalismus: der deutsche Bundesstaat

  • ◆ Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit eigenen Regierungen und Parlamenten.
  • ◆ Der Föderalismus verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern.
  • ◆ Bildung, Polizei und Kultur sind überwiegend Sache der Länder.
  • ◆ Außenpolitik und Verteidigung sind Sache des Bundes.
  • ◆ Drei der Länder sind Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.

Meinungs- und Pressefreiheit

  • ◆ In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
  • ◆ Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit stehen in Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • ◆ Eine Zensur findet nicht statt.
  • ◆ Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.
  • ◆ Freie und unabhängige Medien sind ein Merkmal der Demokratie.

Rechtsstaat und unabhängige Justiz

  • ◆ Im Rechtsstaat sind alle an die Gesetze gebunden -- auch der Staat selbst.
  • ◆ Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
  • ◆ Jeder kann sich vor Gericht gegen den Staat wehren.
  • ◆ Niemand darf für dieselbe Tat zweimal bestraft werden.
  • ◆ Die Gewaltenteilung trennt Gesetzgebung, Regierung und Gerichte.

Freiheitliche demokratische Grundordnung

  • ◆ Die Menschenwürde und das Demokratieprinzip dürfen nie geändert werden.
  • ◆ Auch der Föderalismus (16 Länder) ist dauerhaft geschützt.
  • ◆ Diesen Schutz nennt man Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG).
  • ◆ Verfassungsfeindliche Parteien kann nur das Bundesverfassungsgericht verbieten.
  • ◆ Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Voraussetzung der Einbürgerung.

Erststimme und Zweitstimme erklärt

  • ◆ Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
  • ◆ Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
  • ◆ Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der Parteien im Bundestag.
  • ◆ Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen.
  • ◆ Das aktive Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

  • ◆ Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) erlaubt friedliche Versammlungen und Demonstrationen.
  • ◆ Eine Demonstration unter freiem Himmel muss in der Regel vorher angemeldet werden.
  • ◆ Versammlungen müssen friedlich und ohne Waffen sein.
  • ◆ Die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) erlaubt es, Vereine und Gesellschaften zu gründen.
  • ◆ Auch das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist geschützt.

Berufsfreiheit und Eigentum

  • ◆ Die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) erlaubt die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung.
  • ◆ Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
  • ◆ Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
  • ◆ Das Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt.
  • ◆ Eigentum verpflichtet zugleich; sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.

Parteien und Opposition

  • ◆ In Deutschland gibt es viele Parteien (Mehrparteiensystem).
  • ◆ Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
  • ◆ Mehrere Parteien können gemeinsam als Koalition regieren.
  • ◆ Die Opposition sind die Parteien, die nicht regieren.
  • ◆ Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.

Volkssouveränität: alle Macht vom Volk

  • ◆ „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.
  • ◆ Das Volk übt die Staatsgewalt vor allem durch Wahlen aus.
  • ◆ Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • ◆ Die gewählten Abgeordneten vertreten das Volk im Parlament.
  • ◆ Gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, gibt es ein Widerstandsrecht.

Bundesverfassungsgericht und Grundrechtsschutz

  • ◆ Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.
  • ◆ Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • ◆ Es gehört zur Judikative und ist unabhängig.
  • ◆ Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden.
  • ◆ Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten.

Kommunalpolitik und Mitbestimmung

  • ◆ Gemeinden, Städte und Kreise regeln viele Aufgaben selbst (kommunale Selbstverwaltung).
  • ◆ Die Bürger wählen den Gemeinde- oder Stadtrat und oft den Bürgermeister.
  • ◆ EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
  • ◆ An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsbürger teilnehmen.
  • ◆ Bürger können sich auch in Vereinen und Bürgerinitiativen engagieren.

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