Einbürgerung

Spickzettel

Politik in der Demokratie

Grundgesetz und Grundrechte, Gewaltenteilung, Wahlen und Parteien, Bundestag und Bundespräsident -- das politische System, das jeder kennen muss.

Die Fakten zum Merken, an einem Ort. Übe sie mit Modelltests und gezielter Wiederholung im Einbürgerungstest.

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Grundgesetz und Grundrechte

  • Die Verfassung Deutschlands heißt Grundgesetz; es trat 1949 in Kraft.
  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
  • Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit (Artikel 5): Jeder darf seine Meinung frei äußern und die Regierung kritisieren.
  • Religions- und Glaubensfreiheit (Artikel 4): Jeder darf seine Religion frei wählen oder keiner Religion angehören.
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3): Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf wegen Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden.
  • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a).

Gewaltenteilung in Deutschland

  • Es gibt drei Staatsgewalten: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichte).
  • Der Bundestag ist das Parlament; er beschließt die Gesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.
  • Der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin leitet die Regierung (Exekutive).
  • Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und wird von der Bundesversammlung gewählt.
  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
  • Deutschland hat 16 Bundesländer mit eigenen Regierungen und Parlamenten (Föderalismus).

Wahlen und Parteien in Deutschland

  • Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
  • Das Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.
  • Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
  • Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen.
  • Die Opposition kontrolliert die Regierung im Parlament; mehrere Parteien können als Koalition regieren.
  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Bundestag und Bundesrat

  • Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament und beschließt die Gesetze.
  • Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene.
  • Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen, nicht direkt gewählte Abgeordnete.
  • Viele Gesetze brauchen die Zustimmung des Bundesrats.
  • Der Bundestag tagt im Reichstagsgebäude in Berlin.

Bundeskanzler und Bundespräsident

  • Der Bundeskanzler leitet die Regierung und bestimmt die Richtlinien der Politik.
  • Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
  • Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
  • Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
  • Konrad Adenauer war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik (1949).

Föderalismus: der deutsche Bundesstaat

  • Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit eigenen Regierungen und Parlamenten.
  • Der Föderalismus verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern.
  • Bildung, Polizei und Kultur sind überwiegend Sache der Länder.
  • Außenpolitik und Verteidigung sind Sache des Bundes.
  • Drei der Länder sind Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.

Meinungs- und Pressefreiheit

  • In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
  • Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit stehen in Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • Eine Zensur findet nicht statt.
  • Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.
  • Freie und unabhängige Medien sind ein Merkmal der Demokratie.

Rechtsstaat und unabhängige Justiz

  • Im Rechtsstaat sind alle an die Gesetze gebunden -- auch der Staat selbst.
  • Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
  • Jeder kann sich vor Gericht gegen den Staat wehren.
  • Niemand darf für dieselbe Tat zweimal bestraft werden.
  • Die Gewaltenteilung trennt Gesetzgebung, Regierung und Gerichte.

Freiheitliche demokratische Grundordnung

  • Die Menschenwürde und das Demokratieprinzip dürfen nie geändert werden.
  • Auch der Föderalismus (16 Länder) ist dauerhaft geschützt.
  • Diesen Schutz nennt man Ewigkeitsklausel (Artikel 79 GG).
  • Verfassungsfeindliche Parteien kann nur das Bundesverfassungsgericht verbieten.
  • Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Voraussetzung der Einbürgerung.

Erststimme und Zweitstimme erklärt

  • Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
  • Bei der Bundestagswahl hat man eine Erststimme und eine Zweitstimme.
  • Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der Parteien im Bundestag.
  • Eine Partei muss in der Regel mindestens 5 % der Stimmen erreichen.
  • Das aktive Wahlrecht zum Bundestag haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren.

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

  • Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) erlaubt friedliche Versammlungen und Demonstrationen.
  • Eine Demonstration unter freiem Himmel muss in der Regel vorher angemeldet werden.
  • Versammlungen müssen friedlich und ohne Waffen sein.
  • Die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) erlaubt es, Vereine und Gesellschaften zu gründen.
  • Auch das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist geschützt.

Berufsfreiheit und Eigentum

  • Die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) erlaubt die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildung.
  • Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
  • Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
  • Das Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt.
  • Eigentum verpflichtet zugleich; sein Gebrauch soll dem Allgemeinwohl dienen.

Parteien und Opposition

  • In Deutschland gibt es viele Parteien (Mehrparteiensystem).
  • Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit.
  • Mehrere Parteien können gemeinsam als Koalition regieren.
  • Die Opposition sind die Parteien, die nicht regieren.
  • Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.

Volkssouveränität: alle Macht vom Volk

  • „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ steht in Artikel 20 des Grundgesetzes.
  • Das Volk übt die Staatsgewalt vor allem durch Wahlen aus.
  • Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • Die gewählten Abgeordneten vertreten das Volk im Parlament.
  • Gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will, gibt es ein Widerstandsrecht.

Bundesverfassungsgericht und Grundrechtsschutz

  • Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.
  • Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • Es gehört zur Judikative und ist unabhängig.
  • Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden.
  • Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten.

Kommunalpolitik und Mitbestimmung

  • Gemeinden, Städte und Kreise regeln viele Aufgaben selbst (kommunale Selbstverwaltung).
  • Die Bürger wählen den Gemeinde- oder Stadtrat und oft den Bürgermeister.
  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
  • An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsbürger teilnehmen.
  • Bürger können sich auch in Vereinen und Bürgerinitiativen engagieren.

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