Grundgesetz & Grundrechte
Asylrecht (Artikel 16a)
Artikel 16a des Grundgesetzes bestimmt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wer in seinem Land politisch verfolgt wird, kann in Deutschland Schutz suchen.
Wichtige Fakten
- ◆ Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht.
- ◆ Das Asylrecht ist eine Antwort auf Verfolgung in der NS-Zeit.
- ◆ Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- ◆ Wirtschaftliche Not allein begründet kein Asyl nach Artikel 16a.