Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Asylrecht (Artikel 16a)

Artikel 16a des Grundgesetzes bestimmt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wer in seinem Land politisch verfolgt wird, kann in Deutschland Schutz suchen.

Wichtige Fakten

  • Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht.
  • Das Asylrecht ist eine Antwort auf Verfolgung in der NS-Zeit.
  • Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • Wirtschaftliche Not allein begründet kein Asyl nach Artikel 16a.

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