Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Menschenwürde (Artikel 1)

Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.

Wichtige Fakten

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
  • Die Menschenwürde gilt für jeden Menschen, unabhängig von Herkunft oder Religion.
  • Sie steht bewusst an erster Stelle der Verfassung.
  • Folter und entwürdigende Strafen wie die Prügelstrafe sind damit verboten.

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