Grundgesetz & Grundrechte
Menschenwürde (Artikel 1)
Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Wichtige Fakten
- ◆ „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 des Grundgesetzes.
- ◆ Die Menschenwürde gilt für jeden Menschen, unabhängig von Herkunft oder Religion.
- ◆ Sie steht bewusst an erster Stelle der Verfassung.
- ◆ Folter und entwürdigende Strafen wie die Prügelstrafe sind damit verboten.