Grundgesetz & Grundrechte
Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3)
Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf benachteiligt werden.
Wichtige Fakten
- ◆ Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberechtigt.
- ◆ Niemand darf wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben oder Behinderung benachteiligt werden.
- ◆ Das Grundgesetz garantiert Gleichheit vor dem Gesetz, nicht gleichen Besitz.
- ◆ Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung.