Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3)

Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf benachteiligt werden.

Wichtige Fakten

  • Männer und Frauen sind in Deutschland gleichberechtigt.
  • Niemand darf wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben oder Behinderung benachteiligt werden.
  • Das Grundgesetz garantiert Gleichheit vor dem Gesetz, nicht gleichen Besitz.
  • Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung.

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