Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Religionsfreiheit (Artikel 4)

Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Jeder darf seine Religion frei ausüben oder keiner Religion angehören.

Wichtige Fakten

  • Jeder darf in Deutschland seine Religion frei wählen.
  • Niemand muss einer Religion angehören.
  • Der Staat ist weltanschaulich neutral und keiner Religion verpflichtet.
  • Die Religionsausübung findet ihre Grenze in den Gesetzen und Rechten anderer.

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