Grundgesetz & Grundrechte
Religionsfreiheit (Artikel 4)
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Jeder darf seine Religion frei ausüben oder keiner Religion angehören.
Wichtige Fakten
- ◆ Jeder darf in Deutschland seine Religion frei wählen.
- ◆ Niemand muss einer Religion angehören.
- ◆ Der Staat ist weltanschaulich neutral und keiner Religion verpflichtet.
- ◆ Die Religionsausübung findet ihre Grenze in den Gesetzen und Rechten anderer.