Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Meinungsfreiheit (Artikel 5)

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Jeder darf seine Meinung frei sagen, schreiben und verbreiten.

Wichtige Fakten

  • In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
  • Auch Presse- und Informationsfreiheit gehören zu Artikel 5.
  • Eine Zensur findet nicht statt.
  • Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.

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