Grundgesetz & Grundrechte
Meinungsfreiheit (Artikel 5)
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Jeder darf seine Meinung frei sagen, schreiben und verbreiten.
Wichtige Fakten
- ◆ In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil Meinungsfreiheit gilt.
- ◆ Auch Presse- und Informationsfreiheit gehören zu Artikel 5.
- ◆ Eine Zensur findet nicht statt.
- ◆ Die Freiheit endet, wo die Rechte anderer oder der Jugendschutz verletzt werden.