Einbürgerung

Konzepte

Die wichtigsten Konzepte verstehen

Was die zentralen Begriffe des Einbürgerungstests bedeuten und welche Fakten du dir dazu merken solltest. Verstehst du die Konzepte einmal, beantwortest du die Fragen am Prüfungstag sicher.

Grundgesetz & Grundrechte

GrundgesetzDas Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft und steht über allen anderen Gesetzen.Menschenwürde (Artikel 1)Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.Meinungsfreiheit (Artikel 5)Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit. Jeder darf seine Meinung frei sagen, schreiben und verbreiten.Religionsfreiheit (Artikel 4)Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Jeder darf seine Religion frei ausüben oder keiner Religion angehören.Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3)Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt; niemand darf benachteiligt werden.Ewigkeitsklausel (Artikel 79)Die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) schützt die Grundprinzipien der Verfassung dauerhaft: Sie dürfen auch durch eine Mehrheit nicht abgeschafft werden.Asylrecht (Artikel 16a)Artikel 16a des Grundgesetzes bestimmt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wer in seinem Land politisch verfolgt wird, kann in Deutschland Schutz suchen.Versammlungsfreiheit (Artikel 8)Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert die Versammlungsfreiheit. Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und zu demonstrieren.Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10)Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Staat darf private Briefe, Post und Telefonate grundsätzlich nicht überwachen.Berufsfreiheit (Artikel 12)Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Jeder darf in Deutschland seinen Beruf frei wählen und ausüben.

Staat & Institutionen

GewaltenteilungDie Staatsgewalt in Deutschland ist auf drei Bereiche verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch.BundestagDer Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik. Seine Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt; er beschließt die Gesetze.Bundeskanzler:inDer Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin leitet die Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Er oder sie wird vom Bundestag gewählt.Bundespräsident:inDer Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Die Aufgaben sind vor allem repräsentativ; gewählt wird er oder sie von der Bundesversammlung.BundesverfassungsgerichtDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über das Grundgesetz. Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit der Verfassung vereinbar sind.FöderalismusDeutschland ist ein föderaler Bundesstaat: Die Aufgaben sind zwischen dem Bund und den 16 Ländern aufgeteilt. Jedes Land hat eigene Zuständigkeiten.Freie WahlenIn einer Demokratie bestimmen die Bürgerinnen und Bürger durch Wahlen mit. In Deutschland sind Wahlen allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.OppositionDie Opposition sind die Parteien im Bundestag, die nicht die Regierung stellen. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.ParteienParteien sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen politischen Zielen. In Deutschland gibt es viele Parteien -- ein Mehrparteiensystem -- die an der politischen Willensbildung mitwirken.Volkssouveränität (Artikel 20)Artikel 20 des Grundgesetzes bestimmt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Geschichte

Bundesländer

Symbole & Gesellschaft

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