Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Ewigkeitsklausel (Artikel 79)

Die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) schützt die Grundprinzipien der Verfassung dauerhaft: Sie dürfen auch durch eine Mehrheit nicht abgeschafft werden.

Wichtige Fakten

  • Die Menschenwürde und das Demokratieprinzip dürfen nie geändert werden.
  • Auch die Aufteilung in Bundesländer (Föderalismus) ist dauerhaft geschützt.
  • Selbst eine Zweidrittelmehrheit kann diese Grundsätze nicht aufheben.
  • Sie schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung vor ihrer Abschaffung.

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