Grundgesetz & Grundrechte
Ewigkeitsklausel (Artikel 79)
Die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3 GG) schützt die Grundprinzipien der Verfassung dauerhaft: Sie dürfen auch durch eine Mehrheit nicht abgeschafft werden.
Wichtige Fakten
- ◆ Die Menschenwürde und das Demokratieprinzip dürfen nie geändert werden.
- ◆ Auch die Aufteilung in Bundesländer (Föderalismus) ist dauerhaft geschützt.
- ◆ Selbst eine Zweidrittelmehrheit kann diese Grundsätze nicht aufheben.
- ◆ Sie schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung vor ihrer Abschaffung.