Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Berufsfreiheit (Artikel 12)

Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Jeder darf in Deutschland seinen Beruf frei wählen und ausüben.

Wichtige Fakten

  • In Deutschland darf man seinen Beruf frei wählen (Artikel 12 GG).
  • Auch der Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte können frei gewählt werden.
  • Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
  • Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.

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