Grundgesetz & Grundrechte
Berufsfreiheit (Artikel 12)
Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Jeder darf in Deutschland seinen Beruf frei wählen und ausüben.
Wichtige Fakten
- ◆ In Deutschland darf man seinen Beruf frei wählen (Artikel 12 GG).
- ◆ Auch der Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte können frei gewählt werden.
- ◆ Eine Frau darf ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten.
- ◆ Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.