Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10)

Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Staat darf private Briefe, Post und Telefonate grundsätzlich nicht überwachen.

Wichtige Fakten

  • Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich (Artikel 10 GG).
  • Private Briefe und Nachrichten dürfen nicht ohne Weiteres mitgelesen werden.
  • Eingriffe sind nur auf Grundlage eines Gesetzes und mit gutem Grund erlaubt.
  • Das Grundrecht schützt die Privatsphäre der Kommunikation.

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