Grundgesetz & Grundrechte
Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10)
Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Staat darf private Briefe, Post und Telefonate grundsätzlich nicht überwachen.
Wichtige Fakten
- ◆ Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich (Artikel 10 GG).
- ◆ Private Briefe und Nachrichten dürfen nicht ohne Weiteres mitgelesen werden.
- ◆ Eingriffe sind nur auf Grundlage eines Gesetzes und mit gutem Grund erlaubt.
- ◆ Das Grundrecht schützt die Privatsphäre der Kommunikation.