Einbürgerung

Staat & Institutionen

Gewaltenteilung

Die Staatsgewalt in Deutschland ist auf drei Bereiche verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch.

Wichtige Fakten

  • Die drei Gewalten sind Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte).
  • Der Bundestag macht die Gesetze (Legislative).
  • Die Regierung führt die Gesetze aus (Exekutive).
  • Unabhängige Gerichte sprechen Recht (Judikative).

Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass keine einzelne Stelle zu viel Macht erhält -- ein Kernmerkmal des Rechtsstaats.

Werde Deutsche:r. Starte heute.

Kostenlos starten -- kein Konto nötig. Einmalig freischalten, alles dabei.