Staat & Institutionen
Gewaltenteilung
Die Staatsgewalt in Deutschland ist auf drei Bereiche verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren. Diese Gewaltenteilung verhindert Machtmissbrauch.
Wichtige Fakten
- ◆ Die drei Gewalten sind Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte).
- ◆ Der Bundestag macht die Gesetze (Legislative).
- ◆ Die Regierung führt die Gesetze aus (Exekutive).
- ◆ Unabhängige Gerichte sprechen Recht (Judikative).
Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass keine einzelne Stelle zu viel Macht erhält -- ein Kernmerkmal des Rechtsstaats.