Einbürgerung

Grundgesetz & Grundrechte

Versammlungsfreiheit (Artikel 8)

Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert die Versammlungsfreiheit. Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und zu demonstrieren.

Wichtige Fakten

  • In Deutschland darf man sich friedlich versammeln und demonstrieren (Artikel 8 GG).
  • Eine Demonstration unter freiem Himmel muss in der Regel vorher angemeldet werden.
  • Die Versammlung muss friedlich und ohne Waffen sein.
  • Das Recht zu demonstrieren ist ein wichtiges Merkmal der Demokratie.

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